Türkei erhebt weitere Sonderzölle
Mit den Erlassen Nr. 2429 und 2430 vom April 2020 sind bereits viele Warengruppen von Sonderzöllen betroffen. Die Einzelheiten finden Sie im Beitrag Türkei erhebt zahlreiche Sonderzölle.
Seit dem 11. Mai 2020 werden auf weitere Waren Sonderzölle erhoben. Details ergeben sich aus Erlass Nr. 2514 mit den Anhängen 1 und 2.
Folgende Warengruppen sind laut dem Webportal German Trade and Invest betroffen: Feuerwerkskörper, Bodenbeläge und andere Flacherzeugnisse aus Kunststoff und Kautschuk, Waren aus Holz und Gips, Schmuckwaren, Seile, Ketten, Herde und Öfen aus Stahl, Draht, Litzen und Kabel aus Kupfer, diverse Metallwaren, Waren des Maschinenbaus, Schneemobile, Kinderwagen, Flösse und andere Schwimmkörper, Zeitmesser und Uhrwerke, Uhrgehäuse, -armbänder und –teile, Musikinstrumente, vorgefertigte Gebäude, Spielwaren, Sportartikel und Angelgerät sowie diverse Haushaltswaren.
Für die Waren aus dem Anhang 1 (Ek-1) werden seit dem 11. Mai 2020 Sonderzölle erhoben und gelten bis zum 30. September 2020. Ab dem 1. Oktober 2020 werden diese Zölle angehoben und gelten unbefristet (Ek-2).
Für Waren mit Ursprung u.a. in der EU und den EFTA-Ländern wird der Zollsatz auf 0 % festgelegt. Weisen Sie bei Ihren Exporten den Ursprung ggf. mit einem Ursprungszeugnis nach.
Seit dem 11. Mai 2020 werden auf weitere Waren Sonderzölle erhoben. Details ergeben sich aus Erlass Nr. 2514 mit den Anhängen 1 und 2.
Folgende Warengruppen sind laut dem Webportal German Trade and Invest betroffen: Feuerwerkskörper, Bodenbeläge und andere Flacherzeugnisse aus Kunststoff und Kautschuk, Waren aus Holz und Gips, Schmuckwaren, Seile, Ketten, Herde und Öfen aus Stahl, Draht, Litzen und Kabel aus Kupfer, diverse Metallwaren, Waren des Maschinenbaus, Schneemobile, Kinderwagen, Flösse und andere Schwimmkörper, Zeitmesser und Uhrwerke, Uhrgehäuse, -armbänder und –teile, Musikinstrumente, vorgefertigte Gebäude, Spielwaren, Sportartikel und Angelgerät sowie diverse Haushaltswaren.
Für die Waren aus dem Anhang 1 (Ek-1) werden seit dem 11. Mai 2020 Sonderzölle erhoben und gelten bis zum 30. September 2020. Ab dem 1. Oktober 2020 werden diese Zölle angehoben und gelten unbefristet (Ek-2).
Für Waren mit Ursprung u.a. in der EU und den EFTA-Ländern wird der Zollsatz auf 0 % festgelegt. Weisen Sie bei Ihren Exporten den Ursprung ggf. mit einem Ursprungszeugnis nach.
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