Ukraine: EU setzt Einfuhrzölle aus
Seit dem 4. Juni 2022 erhebt die EU keine Einfuhrzölle für Waren ukrainischen Ursprungs mehr. Um die ukrainische Wirtschaft zu unterstützen, wurde mit der Verordnung (EU) 2022/870 das bestehende Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine – zunächst bis zum 5. Juni 2023 befristet – ergänzt.
Voraussetzung für diese Ausnahme ist unter anderem die Prüfung und Einhaltung der im Abkommen zwischen der EU und der Ukraine vereinbarten präferenziellen Ursprungsregeln für die jeweiligen Waren. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Ukraine keine neuen Zölle oder Abgaben für EU-Waren ei der Einfuhr in die Ukraine erhebt.
Damit werden aus dem Anhang I-A des Abkommens enthaltenen Präferenzzölle vollständig auf null gesenkt, keine Einfuhrpreisregelungen für Obst und Gemüse geltend gemacht und bestehende Kontingentregelungen ausgesetzt.
Welche Präferenznachweise für Waren aus der Ukraine akzeptiert werden, finden Sie in der Datenbank WuP-Online des Zolls.
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung der EU-Kommission an europäische Einführer, dass die Regelungen aus dem Assoziierungsabkommen nicht für Waren aus den Regionen Donezk und Luhansk gelten.
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