Aktuelles Merkblatt: Präferenznachweise Israel
Präferenznachweise für Waren aus Israel brauchen neben einer Ortsangabe, in der die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung stattgefunden hat, auch die Angabe einer Postleitzahl. Damit wird sichergestellt, dass die Waren nicht in den seit 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebieten hergestellt wurden. Fehlen Ort und Postleitzahl, entfällt die Präferenzberechtigung.
Nachdem diese Liste der Postleitzahlen am 22. Mai 2022 durch die EU-Kommission aktualisiert wurde, ist nun auch das Merkblatt des Zolls “Präferenznachweise aus Israel” am 3. Juni neu herausgegeben worden.
>> EU-Kommission: Aktualisierte Liste der Postleitzahlen
Im Merkblatt finden Sie ausführliche Hinweise zu den Angaben in der Warenverkehrsbescheinigung und den verschiedenen Fallkonstellationen.
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