ITA: Zollfreiheit für weitere IT-Produkte
Das Abkommen für Informationstechnologe (ITA) zwischen mittlerweile 83 Teilnehmerstaaten sorgt dafür, dass Technologie-Produkte weitgehend zollfrei gehandelt und leichter überwacht werden können. Nun steht die letzte Abbaustufe an: Für einige Warennummern halbieren sich die Importzölle zum 1. Juli 2022 und entfallen zum 1. Juli 2023 sogar gänzlich.
Handeln Sie mit Waren, die in dem zugehörigen Beschluss der EU aufgeführt werden, fallen seit 2019 keine Zollabgaben mehr an.
Sie finden eine gute Zusammenfassung zum Abkommen auf der GTAI-Seite. Außerdem steht zu erwarten, dass es weitere Anpassungen der Waren aufgrund der technologischen Neuentwicklungen geben wird.
Die Zollsenkung gilt für folgende Warennummern:
- 8521 9000
- 8527 2120, 8527 2152 8527 2159, 8527 2900
- 8528 7119, 8528 7199
- 8529 9065, 8529 9092, 8529 9097
- 9002 9000
Weitere Informationen und eine Auflistung der Produkte erhalten Sie auf der Website der IHK Stuttgart:
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