Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Verschärfungen vor allem im Online-Geschäft
Die Verantwortung für ein Produkt vom ersten Entwurf über die Handelsware bis zur sachgerechten Entsorgung wird durch die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) definiert.
Wer Produkte, die den ERP-Bestimmungen unterliegen, in Deutschland in den Verkehr bringt, muss die damit verbundenen Registrierungen vornehmen, sowie eine Rücknahme bzw. sachgerechte Entsorgung anbieten/gewährleisten. Wie die Wirtschaftskammer Österreich meldet, werden nun künftig auch Plattform-Betreiber und Fullfillment-Dienstleister überprüft.
Folgenden Produkte werden von den EPR-Bestimmungen erfasst:
- Elektro- und Elektronikgeräte
- Batterien und Akkumulatoren
- Verpackungen von verpackten Waren
Unternehmen, die den erforderlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen mit Abmahnungen bzw. Bußgeldern rechnen.
Das ändert sich bei Plattformbetreibern und Fulfillment-Dienstleistern
Da Plattformbetreiber wie amazon und Fulfillment-Dienstleister zukünftig ihre Händler bzw. Auftraggeber prüfen müssen, ob sie den erweiterten Herstellerpflichten nachkommen, fordern sie momentan die EPR-Registriernummern ihrer Kunden an. Konkret stehen zwei Stufen an.
Verpackungsgesetz ab 1. Juli 2022
Sowohl Plattformbetreiber als auch Fulfillment-Dienstleister müssen ab dem 1. Juli 2022 sicherstellen, dass ihre Verkäufer bzw. Auftraggeber den verpackungsrechtlichen Pflichten nachkommen. Andernfalls dürfen Sie ihre Dienstleistungen nicht mehr anbieten.
Während bisher nur bei Verpackungen mit Systembeteiligung eine Registrierung in LUCID erforderlich war, gilt die Registrierungspflicht ab 1. Juli 2022 unabhängig von der Lizenzierungspflicht. Dies wurde in der AEB Community bereits am 8. Juni im Artikel Verpackungen: Müllreduktion dank LUCID-Registrierung beschrieben. Die EPR-Registriernummer für Verpackungen entspricht der LUCID-Registernummer.
So meldet Amazon auf amazon seller central (Europe), dass „bereits ab dem 15. Juni 2022 mit der Deaktivierung von Angeboten, die nicht den Richtlinien entsprechen [begonnen wurde]. Dies betrifft sowohl die Primärverpackung (d. h. die Produktverpackung selbst) als auch die Sekundärverpackung (d. h. die Versandverpackung, einschließlich die Verpackung für Versand durch Amazon)“.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz ab 1. Januar 2023
Auch für Elektro- und Elektronikgeräte sowie für Batterien und Akkus gibt es Registriernummern, die bis 1.1.2023 den Plattformen bzw. Fulfillment-Dienstleistern gemeldet werden müssen, wenn die entsprechenden Dienste auch nach 2023 noch in Anspruch genommen werden sollen. Neben der LUCID-Registrierung, die als EPR-Registrierung für Verpackungen gilt, müssen dann noch folgende weitere Registrierungsnummern als EPR-Konformitätsnachweis gemeldet werden:
- Elektro- und Elektronikgeräte: WEEE-Registrierungsnummer DE, Stiftung Elektro Altgeräte Register (stiftung ear)
- Batterien und Akkumulatoren: Batterie-Register-Nummer DE, Stiftung Elektro Altgeräte Register (stiftung ear)
Hinweis: Frankreich
In Frankreich, so meldet es die Deutsch-französische Handelskammer, müssen Unternehmen seit 2. Januar 2022 in der Lage sein, ihre EPR-Registrierungsnummer (identifiant unique) auf Anfrage des Käufers mitzuteilen. Zusätzlich zu Verpackungen, Elektronik und Batterien sind hier auch weitere Produkte wie Möbel, Matratzen, Textilien und Schuhe, Haushaltsabfälle chemischer Produkte etc. registrierungspflichtig.
Bereits in 2022 sollen außerdem drei neue EPR-Bereiche für Spielzeuge, Sportartikel sowie Garten- & Heimwerkartikel eingeführt werden.
Die in Frankreich zugelassenen Herstellerzusammenschlüsse (Rücknahmesystem) haben daher schon zu Beginn des Jahres die EPR-Registrierungsnummern an ihre Mitglieder weitergeben. Wer noch kein Mitglied bei einem der zugelassenen Herstellerzusammenschlüsse ist, aber Handel in einem der entsprechenden EPR Bereiche in Frankreich betreibt, sollte nun dem entsprechenden Herstellerverbund beitreten. Auf das richtige Logo ist – auch bei Online-Verkäufen - zu achten, siehe die Meldung in der AEB Community “Frankreich: Triman macht dem Grünen Punkt den Garaus”.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die rechtlichen Grundlagen und weitere Informationen finden Sie im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Batteriegesetz (BattG) bzw. Verpackungsgesetz (VerpackG).
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare