Austausch im Online-Seminar: Sind Sie vorbereitet auf die Lieferkettensorgfaltspflichtengesetze DE/EU?
In Deutschland müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 MA ab 2023 und solche mit mehr als 1.000 MA ab 2024 verschiedene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette erfüllen – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Sind Sie betroffen und wissen Sie, wie Sie Zulieferer prüfen?
Der europäische Vorschlag, der noch das Europäische Parlament und den Rat passieren muss, wird voraussichtlich in zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Dann stehen Verschärfungen bezüglich der Firmengröße, Umweltschäden und der Haftung an. Auch hier sollten Sie rechtzeitig einen Blick darauf werfen und Vorkehrungen treffen.
Treten Sie daher in den Austausch. Dr. Rainer Hackstein, Supply Chain Experte der AEB und ehemaliger Auditor für Lieferkettensicherheit, fasst die Eckpunkte des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie der europäischen Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen für Sie zusammen und stellt sich gerne Ihren Fragen. Melden Sie sich einfach zum Online-Seminar an:
>> Zum Online-Seminar: Lieferkettengesetze – sind Sie vorbereitet? am 6. Juli von 13:30 bis 15 Uhr
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