BAFA informiert: Neue Allgemeine Genehmigung Nr. 31
Am 24. Juni 2022 wurde im Bundesanzeiger eine neue Allgemeine Genehmigung (AGG) zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen im Rahmen des Russland-Embargos veröffentlicht. Diese ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Genutzt werden kann die AGG für Ausnahmetatbestände, die in der Verordnung 833/2014 im Art. 5k Abs. 2 a bis f genannt werden.
Beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der AGG gegenüber Bewerbern und Bietern anzuzeigen und im Vergabeverfahren zu dokumentieren ist. Der Auftragnehmer muss ebenfalls über die Inanspruchnahme informiert werden. Mehr Informationen zur AGG Nr. 31 entnehmen Sie der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Veröffentlichung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31.
Vor der Verwendung ist eine einmalige Registrierung beim BAFA notwendig.
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