Schwierigkeiten bei Kleintransporten nach UK: GVMS Registrierung erforderlich
Frachtführer, die Waren in das Vereinigte Königreich über einen Hafen nach Großbritannien bringen, müssen sich bei der Plattform Goods Vehicle Movement Service (GVMS) registrieren. Die Registrierung ist erforderlich für Fahrzeuge, die anschließend die Frachtroute nutzen, das heißt Lkw über 7,5 Tonnen. Das gilt auch bei Leerfahrten oder für vorübergehende Einfuhren mit Carnet ATA.
Laut DIHK gibt es dazu vermehrt Rückmeldungen, dass es bei Carnet-ATA-Waren, die in Kleintransportern unter 7,5 Tonnen transportiert werden und daher auch nicht die Frachtroute nutzen, häufig zu Schwierigkeiten bei der Abwicklung kommt. Die IHK Rheinland-Pfalz empfiehlt daher bei Carnet-Waren sicherheitshalber eine GVMS-Registrierung auch für Fahrzeuge vorzunehmen, die die Frachtroute nicht nutzen oder sich vorab mit dem britischen Zoll in Verbindung zu setzen.
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