Einfuhrumsatzsteuer: Mehr Möglichkeiten beim laufenden Zahlungsaufschub
Die Bewilligungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme des laufenden Zahlungsaufschubs wurden erweitert. Außerdem wurde klargestellt, dass mehrere gleichartige Aufschubkonten für ein Unternehmen bewilligt werden können.
NEU: Erweiterung bei der Aufschubkontoart "Einfuhrumsatzsteuer - ohne Sicherheitsleistung"
Bislang konnten Unternehmen mit wenigen Einfuhren keinen Zahlungsaufschub beantragen. Dies ist ab sofort unter Bedingungen möglich. Der Zoll meldete am 13. Juni 2022 in einer Fachmeldung zum laufenden Zahlungsaufschub:
“Unternehmen, deren regelmäßiges Einfuhrvolumen unter zwei Einfuhren pro Monat bzw. 25 pro Jahr liegt, können nunmehr einen Antrag auf Bewilligung eines laufenden Zahlungsaufschubs für Einfuhrumsatzsteuer - ohne Sicherheitsleistung - stellen, wenn sie dabei […] Waren einführen, für die im Durchschnitt Einfuhrumsatzsteuerbeträge in Höhe von mindestens 10.000 Euro im Monat bzw. 120.000 Euro im Jahr zu entrichten sind, oder wenn sie beabsichtigen, entsprechende Einfuhren zu tätigen.”
Mit dieser Maßnahme sollen Unternehmen, die bisher zu wenige Einfuhren hatten und daher einen Dienstleister einschalten mussten, ab dem genannten Volumen selbst handlungsfähig werden. Damit profitieren die Unternehmen gleichzeitig von einem höheren Liquidationsspielraum, der durch die Verschiebung der Fälligkeiten seit 2020 mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft getreten ist.
>> Anträge können bei bestimmten örtlich zuständigen Hauptzollämtern gestellt werden
Klarstellung: Mehrere gleichartige Aufschubkonten möglich
Die IHK Stuttgart berichtet, dass mehrere Aufschubkonten des gleichen Kontotyps für ein Unternehmen bewilligt werden können - bei einer Gesamtbürgschaft. Diese muss allerdings mit Referenzbeträgen auf die einzelnen Aufschubkonten verteilt werden.
Überprüfungen durch den Zoll
Eine jährliche Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen wird von den entsprechenden Hauptzollämtern durchgeführt. Sollten dann die Mindestbeträge zu entrichtender Einfuhrumsatzsteuer nicht erreicht sein, kann die Bewilligung widerrufen werden.
Bei mehreren Aufschubkonten des gleichen Kontotyps wird überwacht, ob die festgelegten Aufschubsummen eingehalten werden. Kommt es zu Überschreitungen, wird das jeweilige Konto gesperrt.
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