Pflicht und Ausnahmen: Akkreditive für Importe nach Ägypten
In Ergänzung zur „Advanced Cargo Information (ACI)“ hat Ägypten zum 22. Februar 2022 eine Akkreditivpflicht für Warenlieferungen nach Ägypten erlassen. Am 10. Mai 2022 wurden zahlreiche Waren im Bereich Produktionsmittel und Rohstoffe vom Zwang zur Zahlungsabwicklung mittels Akkreditivs (L/C) ausgenommen.
Neben der Registrierungspflicht für See- und künftig auch Luftfrachtwaren über das ACI-System und Upload von Dokumenten über CargoX, kommt es bei Transporten nach Ägypten zu Lieferverzögerungen durch die Akkreditivpflicht bei Importgeschäften. Zu dieser wurden nun weitere Ausnahmen zugelassen.
Kein Akkreditiv ist erforderlich für Importe für den privaten Gebrauch und Abfertigung mit Form 6, Garantielieferungen, Importe zu Produktionszwecken und Ersatzteilen für spezielle Verwendung.
Seit 10. Mai 2022 sind Importe von Produktionsmitteln und Rohstoffen wieder per „Cash-against-Documents" (CAD)-Zahlungsbedingungen möglich. Aufgelistet werden in einem arabischen PDF-Dokument auf 53 Seiten über 2.200 Warennummern, die bei einem Import für Produktionszwecke von der Akkreditivpflicht ausgenommen sind, wenn dem Importeur eine Vereinbarung mit der verarbeitenden Fabrik vorliegt.
Ausführliche Informationen finden Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich und der Deutsch-Arabischen Industrie- und Handelskammer.
Tipp: Exporteure sollten sich zur konkreten Anwendung der neuen Ausnahmeregelungen mit ihren Kunden und Geschäftsbanken direkt in Verbindung setzen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare