Indonesien, Saudi-Arabien und Pakistan: Vereinfachung für Nutzung öffentlicher Urkunden im Rechtsverkehr
Das Apostille-Verfahren ist in Indonesien seit dem 4. Juni 2022, in Saudi-Arabien ab dem 7. Dezember 2022 und in Pakistan ab dem 9. März 2023 nutzbar, denn alle drei Staaten sind dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten.
Damit entfällt eine Legalisation von öffentlichen Urkunden im Rechtsverkehr durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Stattdessen reicht eine Apostille aus. Dies ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung und wird von Behörden des Staates ausgestellt, der die Urkunde ausgestellt hat.
Ein genauer Blick auf Indonesien
Wie GTAI in dem Artikel Indonesien: Haager Apostille Übereinkommen in Kraft getreten zusammenfasst, ist die Ratifizierung des Übereinkommens mit dem Vorbehalt zum Artikel 1 verbunden, “dass die von der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde in der Republik Indonesien ausgestellten Urkunden nicht zu den öffentlichen Urkunden gehören, deren Legalisierungserfordernisse gemäß diesem Übereinkommen abgeschafft wurden.”
Zuständige Behörde ist die Generaldirektion der allgemeinen Rechtsverwaltung (AHU) des Ministeriums für Recht und Menschenrechte (MOLHR). Dort kann die Apostille vom Antragsteller oder dem benannten Bevollmächtigten eingereicht werden: https://apostille.ahu.go.id/
Immer aktuell: Hintergrundinformationen
Den vollständigen Text auch der Übereinkommen mit Saudi-Arabien und Pakistan sowie eine Liste der Mitgliedsstaaten entnehmen Sie der Website der Organisation HCCH (Hague Conference on Private International Law).
Mehr zur Legalisation & Apostillen lesen Sie auch auf der Website der IHK Stuttgart.
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