Schluss mit Truthahn: Namensänderungen von Turkey zu Türkiye
Die Vereinten Nationen haben am 1. Juni 2022 den Antrag der Türkei akzeptiert, den Namen „Turkey“ ab sofort durch „Türkiye“ zu ersetzen. Für Ursprungszeugnisse und Carnet ATA ist eine Änderung der Länderbezeichnung „Turkey“ bzw. deutsch „Türkei“ bis auf weiteres jedoch nicht erforderlich.
Es war die Übersetzung des englischen Wortes „turkey“, die den Ausschlag zur Umbenennung gab. Die Vereinten Nationen (UN) haben den Namenswechsel bestätigt. In allen Sprachen soll nun Türkiye verwendet werden. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte die Türkei entschieden, für Exportprodukte die Bezeichnung "Made in Türkiye" zu nutzen.
Eine offizielle Mitteilung des türkischen Zolls, der EU-Kommission oder der Weltzollorganisation WCO, wie die neue Länderbezeichnung in Zoll- und Handelsdokumenten zu verwenden ist, steht noch aus.
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Ein Blick ins Ausland: Das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit empfiehlt im Rahmen des Freihandelsabkommens (Schweiz/EFTA) mit der Türkei in einem Zirkular die Verwendung der Bezeichnung "Türkiye" für das Ursprungs- oder Bestimmungsland.
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Hallo zusammen,
auf Anfrage bei der Generalzolldirektion haben wir folgende Antwort zur Verwendung des Namens "Türkiye" in Exportdokumenten erhalten:
bisher ist die Verwendung des Namens "Türkiye" lediglich als eine Empfehlung zu verstehen. [...]
Da in der Praxis allerdings viele Zollämter bereits auf den geänderten Namen bestehen, hat AEB dies mit dem Servicepaket Mai 2024 in Export Filing: ATLAS umgesetzt. Bitte beachten Sie, dass daher in Exportdokumenten im Bestimmungsland bzw. in der Empfängeradresse ab sofort "Türkiye" ausgegeben wird.
Das Formular für die Warenverkehrsbescheinigung A.TR selbst kann nur durch ein geändertes bilaterales Abkommen zwischen der EU und der Türkei geändert werden. Daher bleibt in Feld 4 weiterhin im Vordruck "ASSOZIATION zwischen der EUROPÄISCHEN UNION und der TÜRKEI" bestehen.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0
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