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Schluss mit Truthahn: Namensänderungen von Turkey zu Türkiye

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Kommentare

2 Kommentare

  • Thomas Hartinger

    Ein Blick ins Ausland: Das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit empfiehlt im Rahmen des Freihandelsabkommens (Schweiz/EFTA) mit der Türkei in einem Zirkular die Verwendung der Bezeichnung "Türkiye" für das Ursprungs- oder Bestimmungsland. 

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo zusammen,

    auf Anfrage bei der Generalzolldirektion haben wir folgende Antwort zur Verwendung des Namens "Türkiye" in Exportdokumenten erhalten:

    bisher ist die Verwendung des Namens "Türkiye" lediglich als eine Empfehlung zu verstehen. [...]

    Da in der Praxis allerdings viele Zollämter bereits auf den geänderten Namen bestehen, hat AEB dies mit dem Servicepaket Mai 2024 in Export Filing: ATLAS umgesetzt. Bitte beachten Sie, dass daher in Exportdokumenten im Bestimmungsland bzw. in der Empfängeradresse ab sofort "Türkiye" ausgegeben wird.

    Das Formular für die Warenverkehrsbescheinigung A.TR selbst kann nur durch ein geändertes bilaterales Abkommen zwischen der EU und der Türkei geändert werden. Daher bleibt in Feld 4 weiterhin im Vordruck "ASSOZIATION zwischen der EUROPÄISCHEN UNION und der TÜRKEI" bestehen.

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich,
    AEB Service & Support

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