Neuseeland: Partnerschaftsabkommen ebnet den Weg für Handelsabkommen
Das am 5. Oktober 2016 unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland tritt am heutigen 21. Juli 2022 in Kraft. Doch weit darüber hinaus geht das Handelsabkommen, das die EU und Neuseeland seit Juni 2018 verhandelten und nun zum Abschluss gebracht haben.
Der Entwurf wird, wie es in der Pressemitteilung vom 30. Juni 2022 heißt, einer Rechtsförmlichkeitsprüfung (legal scrubbing) unterzogen, in alle Amtssprachen der EU übersetzt und veröffentlicht. Nach der dann folgenden Annahme durch den Rat können die EU und Neuseeland das Abkommen unterzeichnen. Danach wird das Abkommen an das Europäische Parlament übermittelt. Nach dessen Zustimmung und Ratifizierung durch Neuseeland könne es in Kraft treten.
Das erste grüne Handelsabkommen
Nachhaltigkeit ist Ziel und Bedingung des neuen Handelsabkommens. Es sieht daher auch Strafen vor, wenn einer der Partner gegen Umweltauflagen oder Arbeitsmindeststandards verstößt. Es werde dabei helfen, Ziele im Bereich Nachhaltigkeit zu fördern, sagte EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis. Verstöße gegen Klimaschutzbemühungen könnten sanktioniert werden.
Die Chancen im Handel sind dabei ebenso wichtig: "Der Handel in Gütern könnte um bis zu 47 Prozent steigen. Mit dem Fokus auf nachhaltige Produkte ist das Abkommen ein Fortschritt für verantwortungsbewussten Handel", sagte die FDP-Europapolitikerin Svenja Hahn der Tagesschau.
Zollvorteile auf einen Blick
Zu den konkreten Zahlen: Für Neuseeland ist die EU der drittgrößte Handelspartner. Der Warenhandel zwischen beiden Partnern ist in den letzten Jahren stetig gewachsen und betrug 2021 fast 7,8 Mrd. EUR. Das Abkommen erlaubt europäischen Unternehmen, jährlich Zölle in Höhe von mehr als 140 Mio. EUR einzusparen.
Zölle für Ausfuhren aus der EU werden mit dem Inkrafttreten abgeschafft. Im Bereich der Lebensmittel trifft dies z.B. auf Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse (derzeitiger Zollsatz bei allen 5 %) zu. Auch für Kraftfahrzeuge, Kleidung und Textilien (derzeit bis zu 10%), bzw. Maschinen, Chemikalien, Pharmazeutika (derzeit bis zu 5%) werden die Zölle aufgehoben.
Im Gegenzug wird die EU ihre Zölle auf die meisten neuseeländischen Waren abschaffen oder erheblich senken. Für sensible Produkte sind Zollkontingente vorgesehen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Die Wirtschaftskammer Österreich listet bereits jetzt die Vorteile des Handelsabkommens mit Neuseeland sowie verschiedene Quellen auf.
Wie in anderen neueren Abkommen lassen sich Erklärungen zum Ursprung, die in der EU von einem Registrierten Ausführer (REX) abgegeben werden dürften, auch für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ausstellen. Für Vormaterialien können voraussichtlich Durchschnittspreise verwendet werden.
Die Präferenzbehandlung kann auch auf Basis der Gewissheit des Einführers beantragt werden.
Manche Fragen beispielsweise zur Handhabung der Präferenznachweise und den Ursprungskriterien lassen sich wahrscheinlich erst nach der Veröffentlichung abschließend beantworten.
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Mit der Unterzeichnung am 9. Juli 2023 wurde eine weitere Etappe im Freihandelsabkommen mit Neuseeland genommen. Mit dem Inkrafttreten wird in der ersten Jahreshälfte 2024 gerechnet.
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In kurzer Folge haben nun das EU-Parlament und der Rat dem Abkommen zugestimmt. Nun müssen noch Neuseeland das Abkommen ratifizieren und bestimmte Formalitäten erledigt werden. Mit dem Infrafttreten rechnen Rat und Parlament früh in 2024 bzw. Mitte 2024.
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Das Abkommen wurde im Amtsblatt der EU L/2024/866 vom 25. März 2024 veröffentlicht und tritt nach Ratifizierung durch alle Parteien nun zum 1. Mai 2024 in Kraft.
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