Unterlagencodierungen: Aktualisierte Hinweise des Zolls
Am 18. Juli hat der Zoll auf seiner Website ein aktualisiertes Hinweisblatt zu den Unterlagencodierungen mit Erklärungen zu Verboten und Beschränkungen zur Verfügung gestellt. Die letzte Aktualisierung fand am 20. Dezember 2020 statt. Das Merkblatt sammelt die wichtigsten Informationen für die Fachbereiche Ausfuhr und Einfuhr.
Aktualisierungen rot hervorgehoben
Durch die Sortierung nach den Verboten und Beschränkungen der elektronischen Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung und rot markierte Änderungen, lassen sich die für Sie relevanten Änderungen schnell einsehen. Bitte beachten Sie, dass aufgeführte Beispiele und Listen nur die wichtigsten Codierungen enthalten und nicht vollständig sind.
In einigen Fällen wurden im Merkblatt neuere Unterlagencodierungen aufgenommen, andere Codierungen haben eine Aktualisierung durch neue Verordnungen oder einen erklärenden Text erhalten.
Für Chemische Stoffe, Gemische und Erzeugnisse ist z. B. die Unterlagencodierung nach der REACH-Verordnung Y115 gelistet worden. Hiermit kennzeichnen Sie seit 2019 bestimmte Ausnahmen von der Zulassungspflicht.
Insbesondere bei Vorschriften zur Tiergesundheit oder zum Pflanzenschutz sind Codierungen im Hinweisblatt neu hinzugekommen, wie C085 zur Anmeldung eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokument oder C084 oder Y058 zur Ausnahme der Kontrolle von Tieren an Grenzkontrollstellen.
Nationale Unterlagen separat
Das Hinweisblatt differenziert zwischen TARIC-Maßnahmen der EU und nationalen Maßnahmen. Während der erste Teil wichtige EU-weiten TARIC-Codierungen enthält, finden Sie ab S. 20 nationale Unterlagen. Zur Differenzierung: Diese beginnen grundsätzlich mit einer Ziffer. Waren, die nationalen Maßnahmen betreffen, sind z. B. Waffen und Munition oder Fischereierzeugnisse.
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