Stolperfalle: Güterklassifizierung mit dem EZT-Online
Über die Hälfte aller Anwesenden in einem AEB Workshop sahen in folgendem Praxisfall kein Risiko darin, die exportkontrollrechtliche Güterklassifizierung anhand der Zolltarifnummer mit Hilfe des EZT durchzuführen. Wie der EZT-online hilft und welche Risiken die Nutzung mit sich bringen kann, zeigt dieses Beispiel.
Praxisbeispiel: Ein Automobilzulieferer fertigt verschiedene Produkte für zivile und militärische Fahrzeuge. Bei Anfragen von Rüstungsunternehmen werden bei der Produktentwicklung militärische Spezifikationen berücksichtigt.
Die entscheidende Frage: Sehen Sie ein Risiko für das Unternehmen, wenn die Güterklassifizierung anhand der Zolltarifnummer mit Hilfe des EZT durchgeführt wird?
Die Stolperfalle: „Besonders konstruiert oder verändert für militärische Zwecke“ als Abgrenzungskriterium zwischen Rüstungs- und zivilen Gütern findet sich in der Zolltarifnummer nicht wieder. In dem beschriebenen Praxisbeispiel weist der EZT-online nicht auf die mögliche Rüstungsklassifizierung hin. Für das Unternehmen erhöht sich das Risiko, durch ungenehmigte Rüstungsausfuhren und -verbringungen ins Visier der Staatsanwaltschaft zu geraten. Der EZT-online bietet lediglich im zivilen Bereich die Möglichkeit einer Plausibilitätsprüfung zur exportkontrollrechtlichen Klassifizierung über die Zolltarifnummer.
Hilfestellungen online: Um dem Risiko einer Undercompliance in diesem Fall zu entgehen, müssen die richtigen Fragen zum richtigen Zeitpunkt bei der Klassifizierung gestellt werden. SOLID – Exportkontrolle online hilft Ihnen mit der Prüfung zu Dual-Use- und Rüstungsgütern bei der Abgrenzung zwischen militärischen und zivilen Gütern. Sämtliche Prüfschritte und das Ergebnis können über eine Kommentarfunktion dokumentiert und für den Fall eines Audits archiviert werden. SOLID unterstützt mit dieser und mit weiteren Prüfungen bei der Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen und verringert damit das Risiko eines Besuchs der Staatsanwaltschaft.
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