Mit Tipps von AEB: Waren richtig einreihen
Mit der richtigen Warennummer schaffen Sie die Grundlage für eine korrekte Zollanmeldung. Damit vermeiden Sie Fehlermeldungen und Rückfragen durch die Zollstelle. Gehen Sie bei der Einreihung sorgfältig vor, klären sich auf dem Weg bereits viele Fragen – z. B. gewinnen Sie Sicherheit bei der Einreihung von Teilen und Zubehör.
Tipp 1: Kenne die Regeln
Nutzen Sie bei der Einreihung von Waren die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Diese werden immer am Jahresende mit der Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur von der EU-Kommission unter dem Titel I veröffentlicht. Haben Sie sich bereits einen Überblick verschafft, woraus die einzureihende Ware besteht, welchem Zweck Sie dient oder aus welchen Bestandteilen sie ggf. zusammengesetzt ist? Dann können Sie sich auf den Weg durch die Allgemeinen Vorschriften machen. Wenn Sie schrittweise durch die sechs Punkte gehen, haben Sie alle Entscheidungsschritte in kompakter Form vor sich. Schließlich ist am Ende für Ihre Ware nur eine Warennummer korrekt und anwendbar.
Anmerkungen und Erläuterungen im Blick: Haben Sie in der Kombinierten Nomenklatur eine oder mehrere Positionen identifiziert und damit bereits vierstellige Warennummern, prüfen Sie diese anhand der zugehörigen Anmerkungen und Erläuterungen. Nutzen Sie für die Einreihung den EZT-Online der Zollverwaltung, finden Sie die Anmerkungen jeweils unterhalb der Abschnitte (römische Ziffern I-XVI) und der Kapitel (2-Steller) verlinkt, die Erläuterungen jeweils unterhalb der Kapitel und der Positionen (4-Steller). Kommen auch nach dieser Prüfung noch mehr als zwei Positionen in Betracht, gehen Sie schrittweise in den Allgemeinen Vorschriften weiter voran.
Insbesondere bei der Einreihung von Teilen und Zubehör von Maschinen hilft die Vorschrift 3 a). Hier wird definiert, dass die genaue Positionsbezeichnung Vorrang vor einer allgemeinen Warenbeschreibung hat. Oder wie AEB-Trainer bei Schulungen zu Tarifierungen gerne sagen: Es reicht meistens nicht zwei Warennummern im Unternehmen zu nutzen: Eine für die „Maschine” und eine für die „Teile der Maschine”.
Tipp 2: Frage Fachkollegen und denke nachhaltig
Häufig brauchen Sie mehr als zwei Köpfe im Unternehmen, um die Einreihung vorzunehmen. Einkauf, Vertrieb oder Produktionsabteilung kennen oftmals nicht den Wortlaut des Zolltarifs oder die Einreihungsvorschriften – die Versand- oder Zollabteilung hingegen kennt häufig nicht die genaue Beschaffenheit der Waren. Aber im Team sind Sie unschlagbar.
Haben Sie bereits erfolgreich mit Fachkollegen zusammengearbeitet, denken Sie daran die Einreihung als Referenz für ähnliche Waren zu nutzen. Dokumentieren Sie dazu die Begründungen, die zu Ihrer Einreihungsentscheidung geführt haben. Schließlich lässt sich eine Abfrage für gleichartige Waren mehrfach nutzen und Sie reduzieren damit zukünftige Aufwände. Checklisten, Abfragebäume oder eine Dokumentation sind hier eine gute Wahl.
Wenn Sie dazu einen zuverlässigen, digitalen Kollegen suchen, kann Product Classification von AEB die Tarifierung und Klassifizierung Ihrer Waren vereinfachen. Hier profitieren Sie von einem intuitiv bedienbaren Assistenten, sicherer Prozessführung und automatisierten Vorschlägen – ermittelt durch ein intelligentes Lernverfahren. Die Anwendung lässt sich bei Bedarf auch nahtlos in bestehende IT-Landschaften integrieren.
Tipp 3: Mit Absicherung
Aus einer ermittelten Warennummer resultieren z. B. Abgabensätze, Verbote und Beschränkungen oder Maßnahmen. Möchten Sie bei Ihrer Entscheidung sicher gehen, können Unternehmen daher bei den nationalen Zollbehörden eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) über die Einreihung von Waren beantragen. Eine erteilte vZTA ist rechtlich für drei Jahre bindend sowohl für die Zollbehörde als auch für den Inhaber der Entscheidung.
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