Moldau: Zusätzliche Kontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse
In Ergänzung zum Assoziierungsabkommen aus dem Jahr 2014 hat die EU-Kommission für landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Tomaten, Knoblauch, Tafeltrauben, Äpfel, Kirschen, Pflaumen und Traubensaft mit Ursprung Moldau zusätzliche Kontingente eröffnet.
Mit der Verordnung (EU) 2022/1279 soll die Wirtschaft Moldaus unterstützt werden, indem die Liberalisierung des Handels ermöglicht wird. Die zusätzlichen Kontingente sind zunächst befristet bis zum 24. Juli 2023.
Die im Anhang XV-A aufgeführten landwirtschaftliche Erzeugnisse werden im Rahmen eines Kontingents dann zollfrei, wenn die im Handelsabkommen festgelegten Ursprungsregeln erfüllt wurden und ein Präferenznachweis beim Import vorliegt.
So ermitteln Sie Zollkontingente
Haben Sie Waren, die Sie innerhalb von Zollkontingenten einführen möchten, finden Sie über den zehnstelligen TARIC-Code für Ihre Ware zunächst die Nummer des Kontingents heraus. Diese sind in den zugehörigen EU-Verordnungen hinterlegt oder nutzen Sie z.B. den EZT-Online für die Einfuhr. Ob noch Restmengen zu diesem Zollkontingent vorhanden sind, erfahren Sie über die Datenbank der EU Quota.
Damit Sie die begünstigten Abgabensätze in Anspruch nehmen können, melden Sie anschließend die Kontingentnummer in Ihrer Zollanmeldung.
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