Handel mit Rohdiamanten: Neue Länder für den Kimberley-Prozess
Als eine der ersten Absicherungen in der Lieferkette sorgt das Kimberley-Abkommen seit 2003 für einen sicheren Handel mit Rohdiamanten. Dieses Abkommen soll sicherstellen, dass mit dem Diamantenhandel keine afrikanischen Rebellengruppen, zum Beispiel aus der Zentralafrikanischen Republik, finanziert werden. Jetzt sind Kirgisistan, Mosambik und Katar dem Kimberley-Abkommen beigetreten.
Damit nehmen mittlerweile 85 Länder an dem Prozess teil, die fast 99,8 % des weltweiten Handels mit Rohdiamanten ausmachen. Ausführliche Informationen zu Regelungen für die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Rohdiamanten stellt der Zoll im Fachthema zum Kimberley-Prozess bereit.
Die Erweiterung der Teilnehmerstaaten ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1359 der EU-Kommission veröffentlicht worden.
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