Gefahr für Reis durch Fadenwürmer
Im Norden Italiens hat sich seit einigen Jahren der in Asien beheimatete Wurzelschädling Reis-Wurzelgallennematode in Reiskulturen festgesetzt. Die Bekämpfung ist schwierig und eine weitere Ausbreitung, auch in andere Kulturen wie Kartoffeln, Tomaten, Roggen und Mais, ist vor allem im Mittelmeerraum möglich. Ein Befall kann zu Ernteausfällen von bis zu 80 % führen. Daher hat die EU-Kommission nun reagiert und Einfuhren von Wirtspflanzen an bestimmte Maßnahmen gebunden.
Nach einer Express-Risikoanalyse des Julius Kühn Instituts (Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen) vom 5. Mai 2022 besteht die Gefahr der weiteren Verbreitung des Schädlings vor allem in Nasskulturen. Für Deutschland schätzt das Institut die Gefahr einer weiteren Verbreitung im derzeitigen Klima als mittel bis niedrig ein, sieht aber für südliche EU-Mitgliedstaaten ein „mittleres bis hohes Risiko“.
Seit dem 28. August 2022 ist die „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1372 der Kommission vom 5. August 2022 über befristete Maßnahmen gegen die Einschleppung in die Union sowie die Verbringung, Ausbreitung, Vermehrung und Freisetzung innerhalb der Union von Meloidogyne graminicola (Golden & Birchfield)“ in Kraft. Die Verordnung benennt Maßnahmen, die innerhalb der EU die weitere Verbreitung aus den bereits besiedelten Flächen verhindern sollen.
Für eine Reihe von Kulturpflanzen gelten entsprechend der Verordnung für die Einfuhr Nachweispflichten über eine Herkunft aus befallsfreien Beständen. Die Regeln sind in Artikel 10 festgelegt und müssen beim Import neben einem Pflanzengesundheitszeugnis mit zusätzlichen Erklärungen belegt werden. Betroffen sind knapp 70 Pflanzenarten von Amaranth bis Zwiebel.
Im Anhang I der Verordnung nennt die EU-Kommission die Liste der Arten. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30. Juli 2025.
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