Ausfuhr - Der Zoll gibt weitere Hinweise zu Anmeldungen von COVID-19-Impfstoffen
Bei der Ausfuhr von Covid-19-Impfstoffen müssen der Hersteller über einen Taric-Zusatzcode (4520 bis 4530) und die Anzahl der Impfdosen als besondere Maßeinheit (Maßnahmenschlüssel 111) gemeldet werden.
Wird die angemeldete Ware nicht zur Herstellung von Impfstoffen gegen Covid-19 verwendet, ist der Zusatzcode 4599 anzugeben und das Feld Besondere Maßeinheit leer zu lassen.
Mit der ATLAS-Info 0362/22 informiert der Zoll, dass am 24.09.2022 diesbezügliche (überarbeitete) technische Prüfungen in Betrieb genommen werden.
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