Verlängerung und Änderung der AGG durch das BAFA zum 1. Oktober
Wie das BAFA in einer Vorabinformation mitteilt, werden die Allgemeinen Genehmigungen (AGG) Nr. 18 bis Nr. 27 bis zum 31. März 2023 verlängert. Der Gültigkeitszeitraum der AGG 28 und 32 wurde nicht verändert und endet am 31. März 2023 bzw. am 31. Dezember 2022.
In der AGG Nr. 19 und 23 werden die Länder China (einschließlich der Sonderverwaltungsregion Hong Kong), Ruanda und Sierra Leone aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele gestrichen. In der AGG Nr. 19 werden zusätzlich noch Marokko, Mosambik, Thailand, Türkei und Usbekistan gestrichen.
Die Ukraine hingegen wird in den AGG 18, 23 und 25 in den Kreis der begünstigten Bestimmungsziele aufgenommen.
Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 20, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 24, Nr. 26 und Nr. 27 bleiben inhaltlich unverändert.
Hinweis:
Die Exportkontrolllösungen der AEB bieten einen umfassenden Datenservice. Sie prüfen Ihre Ausfuhren und Verbringungen immer gegen die aktuellen Vorschriften. Manuelle Anpassungen sind nicht erforderlich.
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