Russland: Einreiseverbot für LKW aus der EU, aber Zollerleichterungen für Importe von lebenswichtigen Gütern
Das Einreiseverbot, das die russische Regierung für LKW aus Ländern wie der EU, Norwegen, Großbritannien oder der Ukraine verhängt hat, soll ab 10. Oktober bis 31. Dezember 2022 gelten.
Kurz zuvor wurde die für Transporte lebenswichtiger Güter geltende Ausnahme von der Gewichts- und Größenkontrolle an der russischen Grenze verlängert.
Zum Einreiseverbot
GTAI meldet: „Die Beschränkungen treten am 10. Oktober in Kraft und sollen bis 31. Dezember 2022 gelten. Präsident Wladimir Putin erteilte der russischen Regierung mit dem Präsidialerlass Nr. 681 am 29. September 2022 die Befugnis, ein Verbot des internationalen Gütertransports durch das russische Territorium für Fahrzeuge ausländischer Spediteure zu verhängen. Zur Umsetzung erließ die russische Regierung die Verordnung Nr. 1728 vom 30. September 2022".
Zur Einfuhr lebenswichtiger Güter
Bereits seit März 2022 bestehen Vereinfachungen bei Kontrollen und bei der Abfertigung von lebenswichtigen Waren, „um die negativen Auswirkungen der Sanktionen auf den Handel zu minimieren“, so die deutsch-russische AHK. Die Befreiung bei der Abfertigung von LKW galt ursprünglich bis September 2022 und wurde nun, wie GTAI im September meldete, verlängert.
Zu den betroffenen Gütern zählen insbesondere
- Bestimmte Lebensmittel
- Arzneimittel, Desinfektionsmittel und Antiseptika
- Reinigungsmittel und Körperpflegeprodukte
- Benzin, Diesel und Gasöl sowie Schmierstoffe.
Das Dekret trat am 22. September in Kraft.
Hinweis: Das seit 2014 etablierte und immer wieder modifizierte Lebensmittelembargo der Russischen Föderation hat nach wie vor Bestand. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat dazu eine Liste der Lebensmittel, die von den Sanktionen der Russischen Föderation betroffen sind bzw. unter eine allfällige Ausnahmeregelung fallen, bereitgestellt.
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