Versandübereinkommen: Änderung der Datenelemente und der Regeln für die Amtshilfe
Während die europäischen Zollverwaltungen und viele Softwarehäuser schon lange fleißig programmieren, wurde im August nun die formelle Rechtsgrundlage dafür geschaffen. Damit ist NCTS Phase 5 nun offiziell vorbereitet.
Ende September wurde der Beschluss Nr. 1/2022 des Gemischten Ausschusses EU-CTC [Common Transit Countries] vom 25. August 2022 zur Änderung der Anforderungen an Datenelemente für Versandanmeldungen und der Regeln für die Amtshilfe in den Anlagen I, IIIa und IV zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Einerseits wurden die Regeln für die Amtshilfe bei der Vollstreckung von Forderungen neu gefasst. Mehr Seiten noch befassen sich mit der Aktualisierung und Angleichung der in Versandanmeldungen anzugebenden Datenelemente, deren Formate und Codelisten an die gemäß Unionszollkodex geltenden Vorschriften. Damit wird die Umstellung auf NCTS Phase 5 und dessen Datenmodell formell in das Versandübereinkommen aufgenommen. Nach bisheriger Planung sollen alle am gemeinsamen Versandverfahren (NCTS) teilnehmenden Länder bis 1. Dezember 2023 auf NCTS Phase 5 umgestellt haben.
ATLAS ermöglicht NCTS Phase 5 mit Release 9.1. Bis zur vorgenannten internationalen Umstellung wird ATLAS 9.1 jedoch in einem zum bisherigen NCTS Phase 4 kompatiblen Modus betrieben. Für die ATLAS-Teilnehmer bedeutet das, dass zunächst ein Releasewechsel auf ATLAS Release 9.1 erfolgt und erst Ende 2023, innerhalb des laufenden Releases, die Umstellung auf NCTS Phase 5.
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