Namensänderung Türkei: Stand Oktober 2022
Im Mai 2022 wurde durch die UNO die Namensänderung der Türkei bekanntgegeben. Ersetzt wurde die englische Bezeichnung „Turkey” durch „Türkiye” - oder in der Langform „Republic of Türkiye”. Jetzt informiert die deutsche Zollverwaltung, was ex- und importierende Unternehmen dazu wissen müssen.
Am 14. Oktober 2022 nahm die Zollverwaltung Stellung zur Verwendung von Türkiye in Ursprungsnachweisen und der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. Sie folgt damit der Empfehlung der Europäischen Generalzolldirektion TAXUD.
Im August hatten die türkischen Behörden die EU darüber informiert, dass in türkischen Dokumenten der neue Name bereits verwendet wird. Das kann z. B. Carnets, Ursprungszeugnisse oder Warenverkehrsbescheinigungen betreffen. Die Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten wurden daher bereits durch die EU-Generaldirektion TAXUD aufgefordert, Handelsdokumente mit dem Eintrag „Türkiye” nicht zurückzuweisen.
Von türkischer Seite aus wurde zugesichert, dass zuständige Behörden auch noch Handelsdokumente mit dem alten Namen akzeptieren. Da dies allerdings ohne Festlegung eines Übergangszeitraumes geschehen ist, sollte eine Namensänderung in den Handelsdokumenten durch Unternehmen zeitnah erfolgen.
Die Fachmeldung zu Warenverkehr mit der Türkei informiert daher, dass auch europäische Unternehmen in Ursprungsnachweisen und in der Warenverkehrsbescheinigung A.TR „Türkiye” verwenden sollten, um für einen reibungslosen Warenfluss zu sorgen. Vorhandene Formulare können allerdings weiterhin aufgebraucht werden.
Für die Änderung der Formulare müssen in der Folge noch die bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Türkei angepasst werden. Sobald dazu nähere Informationen vorliegen, informiert AEB Sie in der AEB Community.
Die IHK Stuttgart empfiehlt, dass Unternehmen sich vorab mit ihrem türkischen Importeur abstimmen.
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Hallo Frau Ullrich und Community-Mitglieder,
vielen Dank für das Update. In anderen Beiträgen wird erwähnt, dass die Bezeichnungen in den jeweiligen Landessprachen - etwa Türkei in Deutschland - bestehen bleiben.
Gibt es seitens der IHK oder EU auch Empfehlungen bzgl. der Länderbezeichnung in den Empfängeradressen der übrigen Handelsdokumente, die für den Import in die Türkei benötigt werden (z. B. die Handelsrechnung)? Wenn die türkischen Behörden auch auf die neue Bezeichnung in der Rechnungs- und Lieferadresse achten, dann müsste jeder Exporteur die neue Bezeichnung Türkiye (statt wie bisher Turkey oder Türkei) bald in den Länder- bzw. Kundenstammdaten des Warenwirtschaftssystems ändern.
Dieselbe Frage stelle ich mir bzgl. weiterer Handelspapiere wie z. B. Luftfrachtbriefe, Konnossemente, Versicherungszertifikate, ...). Hierzu kommen vermutlich noch Informationen seitens der Speditionen und Versicherer oder die neue Länderbezeichnung findet automatisch Einzug.
Danke vorab und viele Grüße
Jörg Stahl
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Hallo Frau Ullrich,
Ich benutze für den Druck des A.TR die Funktion im Export Filling.
Leider wird dabei immer noch "Türkei" anstatt "Türkiye" angegeben.
Das wird von unserer Zollstelle jedes Mal bemängelt.
Daher wäre meine Frage ob das in naher Zukunft korrigiert wird.
Vielen Dank
Jan Petri
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Hallo zusammen,
auf Anfrage bei der Generalzolldirektion haben wir folgende Antwort zur Verwendung des Namens "Türkiye" in Exportdokumenten erhalten:
bisher ist die Verwendung des Namens "Türkiye" lediglich als eine Empfehlung zu verstehen. [...]
Da in der Praxis allerdings viele Zollämter bereits auf den geänderten Namen bestehen, hat AEB dies mit dem Servicepaket Mai 2024 in Export Filing: ATLAS umgesetzt. Bitte beachten Sie, dass daher in Exportdokumenten im Bestimmungsland bzw. in der Empfängeradresse ab sofort "Türkiye" ausgegeben wird.
Das Formular für die Warenverkehrsbescheinigung A.TR selbst kann nur durch ein geändertes bilaterales Abkommen zwischen der EU und der Türkei geändert werden. Daher bleibt in Feld 4 weiterhin im Vordruck "ASSOZIATION zwischen der EUROPÄISCHEN UNION und der TÜRKEI" bestehen.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0
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