Zahlungserleichterungen wegen kriegsbedingt gestiegener Energiekosten
Der Krieg in der Ukraine und die daraufhin verhängten Sanktionen haben für Bevölkerung und Unternehmen teilweise schwerwiegende Auswirkungen und führten zu einem sprunghaften Anstieg der Energiekosten. Die deutsche Zollverwaltung hat angekündigt, diese Umstände bei erheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Als Beispiele nennt sie die Anpassung von Vorauszahlungen für bundesgesetzlich geregelte Steuern und Billigkeitsmaßnahmen wie Stundung und Vollstreckungsaufschub.
Zur unter dem Thema „Steuern, Energiesteuer“ veröffentlichten Fachmeldung
Hinweis: Anträge auf Stundung bzw. Vollstreckungsaufschub können Sie über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) stellen.
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