- Verfahrensbereich: Ausfuhr
29.11.2022: Neue Unterlagencodierungen ATLAS Ausfuhr
In Folge der restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopol durch Annexion stehen Ihnen ab dem 1. Dezember 2022 folgende Unterlagencodierungen zur Verfügung:
- X802/UA: Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Art. 2e Abs.1 und 3 VO (EU) Nr. 692/2014
- X802/EU: Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Art. 2e Abs. 1 und 3 VO (EU) Nr. 692/2014
- Y997: Die in Anhang II der VO aufgeführten Güter und Technologien sind nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt (Art. 2b Abs. 1 VO (EU) Nr. 692/2014)
- Y998: Es gibt keinen hinreichenden Grund für die Annahme, dass die Waren auf der Krim oder in Sewastopol verwendet werden sollen (Art. 2b Abs. 3 VO (EU) Nr. 692/2014)
Die vollständigen ATLAS-Infos zum Russland-Embargo finden Sie zusammengefasst im Artikel: Restriktive Maßnahmen gegen Russland.
In Export Filing: ATLAS stehen die Unterlagencodierung ab Dezember zur Verfügung. Arbeiten Sie mit ASSIST4 müssen die Unterlagen vor Verwendung in den Stammdaten ergänzt werden.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.