- Verfahrensbereich: Ausfuhr
06.01.2023: Der Zoll informiert über Waffenembargo gegen Haiti
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2319 vom 25. November 2022 wird das Waffenembargo mit Haiti unter besondere Überwachung gestellt. Deshalb informiert das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in der ATLAS-Info 0399/23 über folgende Ausfuhrunterlage, welche ab sofort zur Verfügung steht:
- 3LNA/HT - Erklärung des Anmelders, dass die Güter nicht vom Waffenembargo nach § 74 Abs. 2 Nr. 7 AWV erfasst sind (Haiti)
In Export Filing: ATLAS steht die Unterlagencodierung bereits zur Verfügung. Arbeiten Sie mit ASSIST4 muss die Unterlage vor Verwendung in den Stammdaten ergänzt werden.
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