Das Ausfallverfahren tritt in den folgenden Fällen in Kraft:
- Wenn der EMCS-Vorgang im Ausfallverfahren eröffnet wurde und Ihnen zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den EMCS-Vorgang beenden, die Vorgangsdaten nicht elektronisch vorliegen.
- Wenn EMCS Filing zum Zeitpunkt, zu dem Sie die Waren empfangen, nicht verfügbar ist.
- Wenn Ihnen aus anderen Gründen zum Zeitpunkt des Eingangs der Waren keine elektronischen Daten zu diesem Vorgang zur Verfügung stehen.
- Prüfen Sie in einem solchen Fall zunächst, ob es möglich ist, mit dem Beenden des EMCS-Vorgangs zu warten, bis das System wieder wie gewohnt funktioniert.
Können Sie nicht warten, dann benötigen Sie eine Ticketnummer für die Störung vom Service Desk. Diese dient Ihnen auch als Nachweis dafür, dass Sie den Zoll ordnungsgemäß vor der Beendigung im Ausfallverfahren von der Störung unterrichtet haben.
Anschließend können Sie das EMCS-Verfahren mit Hilfe des Vordrucks für das Eingangsdokument beenden. Dieses finden Sie auf der Website des Zolls unter http://www.zoll.de. Details dazu regelt die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren EMCS, die Sie ebenfalls auf der Website des Zolls finden.
Wenn EMCS wieder zur Verfügung steht, muss der Versender unverzüglich für alle EMCS-Vorgänge im Ausfallverfahren die elektronischen Meldungen (Entwurf e-VD/v-e-VD) an den Zoll übermitteln. Dabei müssen die elektronischen Meldungen die gleichen Daten enthalten wie das jeweilige Ausfalldokument.
Sie als Empfänger beenden dann wie gewohnt die elektronischen EMCS-Vorgänge.
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