Die Abgabe eines Entwurfs eines e-VD/v-e-VD kann vom Versender vor Beförderungsbeginn, frühestens 7 Tage vor dem im Entwurf eingetragenen Versanddatum übermittelt werden.
Die Gültigkeit eines e-VD/v-e-VD hängt von der eingegebenen, voraussichtlichen Beförderungsdauer der Waren ab.
Bei der Angabe der Beförderungsdauer ist der voraussichtliche zu erwartende normale Zeitaufwand für die Beförderung unter Berücksichtigung des verwendeten Beförderungsmittels und der Entfernung vom abgehenden Ort bis zum Lieferort anzugeben. Eine pauschale Angabe der jeweils technisch möglichen maximalen Beförderungsdauer ist (grundsätzlich) nicht zulässig.
Die technisch mögliche maximale Beförderungsdauer ist abhängig von der gewählten Beförderungsart:
Code | Beförderungsart | Max. Beförderungsdauer |
0 | Sonstige | 45 Tage |
1 | Seeverkehr | 45 Tage |
2 | Eisenbahnverkehr | 35 Tage |
3 | Straßenverkehr | 35 Tage |
4 | Luftverkehr | 20 Tage |
5 | Postsendungen | 30 Tage |
7 | Festinstallierte Transporteinrichtungen (z.B. Rohrleitungen) | 15 Tage |
8 | Binnenschifffahrt | 35 Tage |
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