- Verfahrensbereich: Einfuhr
10.05.2023: Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Einige Länder der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone können alternative Ursprungsregeln (Übergangsregel-ungen) nutzen. Beantragt ein Teilnehmer eine Präferenzgewährung auf Grundlage der alternativen Ursprungsregeln, so muss er im IT-Verfahren ATLAS eine der folgenden TARIC-Unterlagenkombinationen anmelden:
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mit dem Vermerk “TRANSITIONAL RULES”
- U075 und
- N954 und
- 7HHF
Ursprungserklärung mit dem Vermerk “TRANSITIONAL RULES”
- U076 und
- N864
- und 7HHF
Mehr zu den Unterlagencodierungen finden Sie in der ATLAS Info 226/21.
Allerdings kann bei einer kurzfristigen Entscheidung von einzelnen Ländern zu den alternativen Ursprungsregeln eine zeitnahe Umsetzung im IT-Verfahren ATLAS nicht gewährleistet werden, Um durchgängig auf Stand zu bleiben, informiert Sie der Zoll auf der Internetseite: Pan-Europa-Mittelmeerraum - Übergangsregeln.
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