Beim Erstellen der Ausfuhranmeldungen über eine Schnittstelle werden Positionen und Packstücke unter den folgenden Voraussetzungen kumuliert, d. h. zu jeweils einer Position bzw. einem Packstück zusammengefasst.
Positionen werden kumuliert, wenn kein Split erfolgt und die Positionen des Vorgängerbelegs nicht als Präferenzberechtigt markiert sind. Außerdem müssen sie in bestimmten Feldern übereinstimmen, z. B.:
- Stat. Warennr. (statistische Warennummer)
- Art des Geschäfts
- Verfahren
Beim Kumulieren werden die Bezeichnungen der statistischen Warennummern bzw. die Artikelbezeichnungen der kumulierten Positionen aneinandergereiht. Gewichte, Preise und Werte werden aufsummiert.
Packstücke werden kumuliert, wenn sie im Vorsystem dieselbe ID haben, dort also als identisch gelten. Sind z. B. nach dem Kumulieren von Positionen mehrere Packstücke einer Position identisch, dann werden diese ebenfalls kumuliert. Befinden sich identische Packstücke in unterschiedlichen Positionen, dann wird eines dieser Packstücke als Beipack zu dem anderen gekennzeichnet. Packstückgewichte werden entsprechend aufsummiert bzw. ignoriert, das Bruttogewicht der Positionen wird daraus errechnet.
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