- Verfahrensbereich: Einfuhr
28.06.2023: Beendigung der Unterlagencodierung „8GGG“
Zum 01.08.2023 wird die Unterlagencodierung zur Bescheinigung
- 8GGG: Amtl. Bescheinigung für das Verbringen von jodiertem Kochsalzersatz, anderen diätetischen Lebensmitteln, Jodverbindungen enth., oder von diät. Lebensmitteln, die als bilanzierte Diät verwendet werden
nicht mehr verfügbar sein.
Details zum Hintergrund entnehmen Sie der angehängten Teilnehmerinfo 0475/2023.
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