- Verfahrensbereich: Ausfuhr
05.07.2023: Die Länder Sudan und Südsudan werden aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele gestrichen
Am 03.07.2023 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Änderung der nationalen Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wurden die Länder Sudan und Südsudan aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 gestrichen.
Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht.
Diese Änderung trat am 04. Juli 2023 in Kraft.
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