- Verfahrensbereich: EMCS
09.02.2024: Weitere Hinweise zum Bezug auf Einfuhranmeldungen
Mit der EMCS-Info 06/24 wurde mitgeteilt, dass das Verfahren "49" im IT-Fachverfahren EMCS beendet wurde. Demnach ist es notwendig eine erhaltene ATC49-Registriernummer in EMCS zu einer ATC45-Registriernummer umzuschreiben.
Dieses Vorgehen wurde jetzt ergänzt mit der EMCS-Info 08/24: Sollte die ATC45-Registriernummer bereits von einem weiteren EMCS-Vorgang verwendet werden, nutzen Sie die MRN der Importanmeldung. Dazu muss allerdings der Verfahrenscode von „A" zu „E" abgeändert werden.
In EMCS Filing: In der Mappe Außenhandel können Sie die Movment Reference Number (MRN) aus dem Importvorgang im Feld für die Registriernummer eintragen.
In der MRN aus Ihrem Vorgang ändern Sie die 17. Stelle zur Verfahrenskennung von A (Ausfuhr) zu E (Versendung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten).
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