- Verfahrensbereich: Einfuhr
26.02.2024: Elektronische Meldung von T2L / T2LF (PoUS)
Zum 1. März 2024 wird das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) in Betrieb genommen. Dieses löst EU-weit T2L- bzw. T2LF-Dokumente in Papierform ab.
Daher muss ab diesem Stichtag bei der Gestellung von endgültigen oder bei Bestätigung von vorzeitigen Summarischen Anmeldungen die Vorpapierart “PoUS” angemeldet werden. Dazu geben Sie die MRN der T2L oder T2LF entweder auf Kopfebene im Feld “Vorpapiernummer” oder innerhalb der Position im Feld “PoUS (MRN)” an.
Wenn neben einem elektronischen Nachweis des Unionscharakters der Waren durch PoUS auch eine Eingangs-SumA (ESumA) vorliegt, nutzen Sie die Vorpapierart “ENST2L” und geben die PoUS-MRN sowie die Eingangs-SumA (MRN) in der Position an.
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