- Verfahrensbereich: Ausfuhr
23.02.2024: Codierung für Güter aus Altvertragsregelungen
Möchten Sie in Ihrer Ausfuhranmeldung die Erklärung abgeben, dass die Güter aufgrund der Altvertragsregelung keinen Verboten und Beschränkungen nach Artikel 3k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 unterliegen, so verwenden Sie hierfür die Codierung
Y986 „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 3k Abs. 3ac VO (EU) Nr. 833/2014)“
Die betroffenen Warennummern gemäß dem 13. Sanktionspaket gegen Russland entnehmen Sie der ATLAS-Info.
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