- Verfahrensbereich: Einfuhr
26.03.2024: Konformitätserklärung für bestimmte Arten von Kupfer-, Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott sowie Bruchglas
Für den Import von bestimmten Arten von Kupferschrott sowie Bruchglas ist mit den nachfolgenden Codierungen eine Konformitätserklärung anzumelden:
- 8GIZ „Konformitätserklärung (Kupferschrott)“
- 8GIY „Konformitätserklärung (Bruchglas)“
Mit diesen Codierungen wird erklärt, dass die Sendung den Kriterien der jeweiligen Abfallende-Verordnung erfüllt.
Für den Import bestimmter Arten von Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott steht Ihnen wie bisher die Unterlagencodierung C058 zur Verfügung..
Beim Import der oben genannten Waren muss also eine Konformitätserklärung an den Zoll mit der zutreffenden Unterlagencodierung C058, 8GIZ oder 8GIY angemeldet werden. Vorzulegen ist die Konformitätserklärung nur, wenn diese zur Kontrolle angefordert wird.
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