- Verfahrensbereich: Ausfuhr
08.04.2024: Neuerteilung Allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen des BAFA
Neu erteilt wurde die AGG Nr. 36 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
- die AGG Nr. 36 für die Ausfuhr oder Verbringung von Gütern der Nummern bzw. Unternummern 0009, mit Ausnahme von Über- und Unterwasserschiffen, 0011a, 0016, 0017 des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste.
Ab sofort können Sie die folgenden Codierungen zur Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr verwenden:
- 3LLC/A36: „Allgemeine Genehmigung Nr. 36“
Zum 31.März 2024 beendet wurde die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 und steht nicht mehr zur Verfügung.
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