Die Gelangensbestätigung
Innergemeinschaftliche Lieferungen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer gemäß § 6a Umsatzsteuergesetz (UStG) befreit.
Das Dokument „Gelangensbestätigung“ ist der steuerliche Nachweis, dass Waren tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat der EU angekommen sind und muss bestimmte Pflichtangaben enthalten.
Die Gelangensbestätigung mit Carrier Connect
Mit Carrier Connect steht eine automatisierte Lösung zur Erzeugung und Archivierung von Gelangensbestätigungen zur Verfügung, die auf der rechtlichen Grundlage des § 17b (3) c der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) basiert.
Die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung §17b (3) c
Der originale Wortlaut des § 17b (3) c UstDV
„In folgenden Fällen kann der Unternehmer den Nachweis auch durch folgende andere Belege als die in Absatz 2 Nummer 2 genannte Gelangensbestätigung führen … durch eine schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und ein von dem mit der Beförderung Beauftragten erstelltes Protokoll, das den Transport lückenlos bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist.“
Die Bedeutung des § 17b (3) c UstDV
Dieser Paragraf beschreibt eine alternative Möglichkeit zum Nachweis über eine innergemeinschaftliche Lieferung. Anstelle der klassischen Gelangensbestätigung gemäß Absatz 2 Nummer 2 kann der Unternehmer auch eine Kombination aus einer schriftlichen oder elektronischen Auftragserteilung (EDI, Frachtbrief, etc.) und einem lückenlosen Transportprotokoll des mit der Beförderung beauftragten Transportdienstleisters als Nachweis führen. Dies erlaubt eine flexiblere Nachweisführung – insbesondere, wenn das Protokoll durch den Transportdienstleister lückenlos erstellt und dokumentiert wird.
So erfüllt Carrier Connect die gesetzlichen Anforderungen
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, führt Carrier Connect folgende Schritte durch:
- Elektronische Auftragserteilung
Die elektronische Auftragserteilung erfolgt in Carrier Connect mittels EDI-Nachricht oder API bei ausgewählten Transportdienstleistern. Dieser Prozess stellt sicher, dass alle relevanten Versandinformationen digital übermittelt werden. - Archivierung der EDI-Nachricht und relevanten Versandauftragsdaten
Die EDI-Nachricht sowie alle relevanten Versandauftragsdaten und Dokumente werden in der AEB Cloud archiviert. Dies gewährleistet, dass sämtliche übermittelten Informationen zur späteren Überprüfung und Nachvollziehbarkeit gespeichert sind. - Abruf und Archivierung der Tracking-Daten
Parallel zur Auftragserteilung werden die Tracking-Daten des Transportdienstleisters via EDI-Nachricht oder API automatisch von Carrier Connect abgerufen. Die Original-Nachrichten werden dabei unverändert archiviert, um die Integrität der Daten sicherzustellen. - Auslesen und Interpretation der Tracking-Daten
Die abgerufenen Tracking-Daten werden ausgelesen und interpretiert. Carrier Connect führt ein einheitliches Mapping aller Transportdienstleister-Tracking-Daten durch, um eine konsistente und leicht verständliche Darstellung der Lieferinformationen zu ermöglichen. - Erstellung eines PDF-Dokuments bei Abschluss der Lieferung
Mit Eingang der Zustell- bzw. Abliefermeldung durch den Transportdienstleister (IOD – Information of Delivery) wird das Tracking als abgeschlossen betrachtet. Carrier Connect erzeugt daraufhin ein PDF-Dokument, das eine Zusammenfassung des vollständigen Tracking-Protokolls enthält. Dieses Dokument dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit, beispielsweise im Fall einer Prüfung durch das Finanzamt oder einen Wirtschaftsprüfer. - Nachvollziehbarkeit und Transparenz durch gespeicherte Metadaten
Über die gespeicherten Metadaten und die archivierten Original-Nachrichten ist die Herkunft der Daten jederzeit nachprüfbar und nachvollziehbar. Diese bieten eine hohe Sicherheit und Transparenz, insbesondere bei steuerlichen Prüfungen. - Revisionssichere Archivierung der Daten
Alle Daten, die im Zusammenhang mit der Gelangensbestätigung stehen, werden bei AEB in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 10 Jahren plus laufendes Jahr revisionssicher archiviert. Diese Daten stehen dem Kunden über das AEB Cloud-Archiv jederzeit zur Verfügung und können bei Bedarf eingesehen oder für Prüfungszwecke exportiert werden.
- Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass AEB keine Steuerberatung ist und dieser Artikel keine steuerliche Beratung darstellt. Es wird dringend empfohlen, vor der Nutzung von Carrier Connect und der Erstellung von Gelangensbestätigungen Rücksprache mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater zu halten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen und spezifischen Umstände Ihres Unternehmens berücksichtigt werden.
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