Zum 1. Januar 2025 gelten laut Postgesetz neue Rahmenbedingungen zum Paketversand mit Empfangsland Deutschland: Pakete über 10 kg bis 20 kg sowie über 20 kg müssen mit einem sichtbaren Hinweis (z. B. Piktogramm) zum Gewicht gekennzeichnet werden.
Wann die neuen Anforderungen an das Versandlabel in Carrier Connect umgesetzt werden
So schnell wie möglich. Sobald AEB die aktualisierten Versandlabel-Spezifikationen des jeweiligen Transportdienstleisters vorliegen, wird das neue Layout so schnell wie möglich angepasst – sofern die Labelvorlage durch AEB gestaltet wird.
Wenn das „fertige“ Label direkt via Webservice vom Transportdienstleister an Carrier Connect übermittelt wird, hat AEB keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Implementierung. Die Anpassung erfolgt durch die Transportdienstleister in ihren Backend-Systemen.
Bleiben Sie up-to-date über die Release Notes von Carrier Connect
Wir informieren Sie über die Release Notes von Carrier Connect, wann die Versandlabels von welchem Transportdienstleister durch AEB angepasst, abgenommen und ausgerollt wurden.
- Abonnieren Sie den Help Center-Artikel Carrier Connect und Carrier Event Service – Releaseplanung, damit Sie keine Updates verpassen.
Sie haben in ihren Versandaufträgen bisher „Dummy-Gewichte“ hinterlegt?
Wenn Sie z. B. immer das Packstückgewicht „1 kg“ an Carrier Connect übermitteln, dann
- müssen Sie zukünftig das tatsächliche Packstückgewicht an Carrier Connect senden oder
- für die Kennzeichnung anderweitig sorgen, z. B. durch ein Zusatzlabel.
- Kontaktieren Sie hierzu Ihre Transportdienstleister, um zu klären, wie diese mit der Kennzeichnungspflicht in diesen Fällen umgehen werden.
Sie drucken kundenangepasste Versandlabels?
Empfehlung: Wenn Sie individuell angepasste Versandlabels nutzen, verwenden Sie zukünftig einfach wieder die „Standard-Labels“ von Carrier Connect.
- Wie Sie Dokumente in Carrier Connect hinzufügen, erfahren Sie im Anwendungsleitfaden.
Sollte das nicht möglich sein, müssen die notwendigen Anpassungen Ihrer individuell angepassten Versandlabels durch AEB kostenpflichtig erfolgen.
- Reichen Sie eine Anfrage bei AEB ein, damit wir Ihnen ein Angebot erstellen können.
Sie nutzen mandantenspezifische Transportdienstleister?
Die Verantwortung für die Überprüfung der Anforderungen bezüglich Kennzeichnungspflicht auf den verwendeten Versandlabels liegt bei Ihnen.
- Reichen Sie eine Anfrage bei AEB ein, damit wir mit Ihnen das Vorgehen besprechen können.
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