- Verfahrensbereich: Einfuhr und Ausfuhr
30.09.2024: Ein- und Ausfuhr von Cannabis zu medizinischen Zwecken
Für die Ein- bzw. Ausfuhr von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken bedarf es einer Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigung.
Liegt Ihnen diese vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor, verwenden Sie für die Zollanmeldung seit 2. Oktober 2024 dazu folgende Unterladgencodierungen:
- für die Ausfuhr: 8GKB
- für die Einfuhr: 8GKA
In Import oder Export Filing: ATLAS stehen die Unterlagencodierungen bereits zur Verfügung. Verwenden Sie ASSIST4 Import, Export oder Versand, ergänzen Sie die Unterlagencodierungen vor der Verwendung in Ihren Stammdaten.
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