- Verfahrensbereich: Einfuhr
18.10.2024: Fehler bei Waren mit zusätzlichen Schutzzöllen und unverzüglicher Mitteilung der Zollschuld
Durch einen Softwarefehler in ATLAS Einfuhr kann es bei Zollanmeldungen zu einem Fehler kommen, der die Zollanmeldungen abweist.
Dies kann auftreten bei Waren mit der Kombination zusätzlicher Schutzzölle (TARIC-Maßnahmenschlüssel „696“) und beantragter unverzüglicher Mitteilung der Zollschuld.
Um den Fehler zu umgehen, darf die unverzügliche Zollschuld nicht beantragt werden. Eine Überlassung der Waren kann erst nach Hinterlegung der geforderten Sicherheiten erfolgen.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.