Anfang 2025 wird die zollseitige Umstellung im NCTS-Versandverfahren auf die Phase 5 umgesetzt. Finden Sie hier einen Überblick über die fachlichen Änderungen:
Versandvorgänge NCTS
Mehr Belege möglich
In einem Versandvorgang NCTS konnten Sie bisher insgesamt 99 Belege erfassen. Jetzt können Sie noch mehr Belege melden:
- Bis zu 9999 Vorpapiere auf Kopfebene und bis zu 99 Vorpapiere jeweils auf Ebene der Einzelsendungen und der Positionen. Bisher konnten Sie auf jeder dieser drei Ebenen maximal 9 Vorpapiere melden
- Bis zu 99 Unterlagen auf jeder der drei Ebenen
- Bis zu 99 Transportdokumente jeweils auf Kopfebene und auf Ebene der Einzelsendungen
- Bis zu 99 sonstige Verweise auf jeder der drei Ebenen
Bis zu 1999 Einzelsendungen möglich
In einem Versandvorgang NCTS konnten Sie bisher nur eine Einzelsendung melden. Jetzt sind bis zu 1999 Einzelsendungen möglich.
- Enthält Ihr Versandvorgang NCTS mehr als eine Einzelsendung, dann müssen Sie je Einzelsendung in der Mappe Grunddaten zusätzliche Angaben machen, die ansonsten im Kopf des Versandvorgangs NCTS erfolgen.
Zwei Sichten möglich
Abhängig davon, ob Ihr Versandvorgang NCTS eine oder mehrere Einzelsendungen enthält, werden die Einzelsendungen in unterschiedlichen Sichten angezeigt, der Versandvorgang NCTS enthält dabei jeweils unterschiedliche Mappen. ASSIST4 initialisiert die Sicht automatisch.
Beim manuellen Anlegen eines NCTS-Versandvorgangs wird jeweils eine Einzelsendung initialisiert, sofern Sie in den Mandanteneinstellungen keine abweichenden Einstellungen vorgenommen haben.
Sie können aber auch manuell pro Vorgang zwischen den Sichten wechseln. Wählen Sie dazu Menü Versandvorgang − Menüoption Mehrere Einzelsendungen verwenden.
Angabe von mehr Beförderungsmitteln möglich
Bisher konnten Sie je NCTS-Versandvorgang bis zu drei Beförderungsmittel Abgang und ein grenzüberschreitendes aktives Beförderungsmittel angeben. Mit der Umstellung können Sie:
- bis zu 9 Beförderungsmittel Grenze angeben.
- insgesamt bis zu 999 Beförderungsmittel Abgang angeben.
Änderungen in der Position
In den Positionen zu einem Versandvorgang NCTS kommt es zu den folgenden Änderungen.
Mehr Gefahrgutnummern möglich
Bisher konnten Sie in einer Position zu einem Versandvorgang NCTS nur eine Gefahrgutnummer angeben. Nun sind bis zu 99 Gefahrgutnummern möglich.
Positionsnummer und Positionsnummer Vorgang unterscheiden sich jetzt
Bisher waren die Positionsnr. (Positionsnummer) und die Pos.-Nr. Vorg. (Positionsnummer Vorgang) identisch.
Enthält ein Versandvorgang NCTS mehrere Einzelsendungen, dann unterscheiden sich diese Nummern jetzt:
- Die Positionsnr. (Positionsnummer) identifiziert die Position innerhalb der Einzelsendung.
- Die Pos.-Nr. Vorg. (Positionsnummer Vorgang) dient dazu, die Position eindeutig innerhalb des Versandvorgangs NCTS zu identifizieren.
- ASSIST4 vergibt diese Nummern automatisch.
- Die Positionsnummer Vorgang benötigen Sie bei Versandvorgängen NCTS mit mehreren Einzelsendungen auch, um Positionen einer bestimmten Transportausrüstung zuzuordnen.
Tipp: Hier können Sie auch Spannen wie z. B. "1-100" oder "200-300" angeben.
Empfänger und Zahlungsart der Beförderungskosten nicht mehr auf Positionsebene meldbar
Den Empfänger und die Zahlungsart der Beförderungskosten konnten Sie bisher entweder auf Kopfebene oder auf Ebene der einzelnen Positionen angeben.
Jetzt sind diese Angaben entweder auf Kopfebene (Ebene der Sammelsendung) oder auf Ebene der enthaltenen Einzelsendungen möglich, aber nicht mehr auf Positionsebene.
Ereignisse jetzt auch in Versandvorgängen NCTS sichtbar
Ereignisse bei Versandvorgängen werden nun durch die neue Funktionalität der Unterwegszollstelle übermittelt. Ereignisse, die die Unterwegszollstelle erfasst hat, werden Ihnen als Versender mittels der neuen Zollnachricht E_DEP_INC (Ereignismitteilung) übermittelt.
Dass es bei Ihrem Versandvorgang NCTS zu einem Ereignis kam, erkennen Sie in der Übersicht Versandvorgänge NCTS am Status "EE" (Ereignis empfangen).
Öffnen Sie die NCTS-Überführung, dann weist Sie der Assistent auf das Ereignis hin. Nach einem Klick auf die Assistentenmeldung erhalten Sie weitere Informationen zu dem Ereignis.
Versandvorgänge ZE
Neuerungen bei Ereignissen
Seit dem Einspielen des Servicepakets von November 2022 mussten Sie in Versandvorgängen ZE Ereignisse mit der Ankunftsanzeige melden. Jetzt übermitteln Sie als zugelassener Empfänger keine detaillierten Informationen über Ereignisse mehr. Stattdessen werden Ereignisse durch die neue Funktionalität der Unterwegszollstelle übermittelt.
Ereignisse, die die Unterwegszollstelle erfasst hat, werden dem Versender des Versandvorgangs übermittelt, Sie als Empfänger des Versandvorgangs erhalten gleich die aktualisierten Daten.
In der Übersicht Versandvorgänge ZE können Sie sich die Spalte Ereignis einblenden. Im Falle eines Ereignisses ist das entsprechende Optionsfeld aktiviert.
Änderungen im Entladekommentar
Ein Versandvorgang NCTS kann nun bis zu 1999 Einzelsendungen, bis zu 9 grenzüberschreitende aktive Beförderungsmittel und bis zu 999 Beförderungsmittel beim Abgang enthalten.
Im Entladekommentar kann es im Fall der Nicht-Konformität deshalb sein, dass Sie mehrere Einzelsendungen und/oder mehrere Beförderungsmittel bearbeiten müssen.
Kommentare
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