Die Änderungen in der Exportdeklaration durch AES zielen auf eine höhere Datenqualität, Automatisierung und Transparenz ab. Unternehmen sollten ihre Prozesse und Systeme frühzeitig überprüfen und anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Im Folgenden sind einige Änderungen aufgeführt.
Digitalisierung und Automatisierung
- Umstellung auf eine vollständig elektronische Abwicklung: Die bisherige papierbasierte oder teils analoge Bearbeitung von Ausfuhranmeldungen wird durch AES vollständig digitalisiert. Sprich kein ABD-Dokument mehr.
- Zentrale Datenplattform: Daten werden über eine einheitliche Schnittstelle verarbeitet und an die EU-weiten Systeme angebunden.
Neue Datenelemente und Struktur
- Erweiterung des Datensatzes: AES folgt dem EU-weit standardisierten Data Model (EUCDM). Dies erfordert zusätzliche Datenelemente, die in den Ausfuhranmeldungen angegeben werden müssen (z. B. genauere Informationen zur Ware und zum Exporteur).
- Einheitliches Format: Die Datenübermittlung erfolgt im XML-Format, was Softwareanpassungen notwendig macht.
- Überwachung durch Zollstellen: Jede Zollstelle erhält direkten Zugriff auf die Daten, was zu einer verbesserten Kontrolle und Transparenz führt.
- Es wird weitere Änderungen im Ausfuhrprozess geben, die im Detail noch nicht bekannt sind.
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