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Nachweis des Unionscharakters: Neues System „Proof of Union Status“ ersetzt die Papierdokumente T2L/T2LF

Kommentare

  • Oguzhan Kalayci

    Guten Tag Frau Bayer,

    eine Frage zu Ihrem Post. Ich verstehe das so, dass die papierbasierte T2L Abfertigung nun nicht mehr möglich ist. 

    Allerdings sehe ich auf der Zollseite folgenden Kommentar, wobei sich für mich die Frage stellt, ob das dann eine "Alternative" zur elektronischen Variante ist.

    Zoll online - T2L oder T2LF, Handelspapiere, Schiffsmanifest

    Ich interpretiere das so, wenn die Angaben auf der Handelsrechnung vorhanden sind und unter 15.000,-EUR liegt, gilt dies auch als Nachweis des Unionscharakters.

    Handelspapiere

    Der Nachweis des Unionscharakters einer Ware kann weiterhin durch die Vorlage der Rechnung oder des Beförderungspapiers gemäß Art. 126 UZK-DA i.V.m. Art. 199 Abs. 3 Verordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) erbracht werden, wenn mindestens die folgenden Angaben enthalten sind:

    ...

    ...

    Die Rechnung oder das Beförderungspapier darf sich dabei nur auf Unionswaren beziehen.

    Sofern der Gesamtwert der Waren über 15 000 Euro beträgt, muss der Beteiligte das von ihm ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Handelspapier von der zuständigen Zollstelle mit einem Sichtvermerk versehen lassen. Diese Möglichkeit des Nachweises ist nach derzeitigem Planungsstand noch bis zum 15. August 2025 zugelassen.

    Können Sie vielleicht hierzu noch ein Feedback abgeben ? 

    Danke und viele Grüße aus München,

    Oguzhan Kalayci

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  • Firma Hans Pries

    Hallo Herr Kalayci,

    dazu haben wir auch mit unserem ZA besprochen, das uns allerdings mitteilte, diese Handhabung wäre in der Praxis nicht sonderlich anerkannt und die Kollegen hätten in der Vergangenheit erst 1 x erlebt, daß eine ausländische Behörde die Rechnung mit T2L- bzw. T2LF-Vermerk akzeptiert hätte.

    In der Theorie also anwendbar, in der Praxis scheinbar nicht  :(

    Freundliche Grüße,

    Kirstin Frerichs

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  • Oguzhan Kalayci

    Guten Tag Frau Frerichs,

    vielen Dank für Ihr Feedback und die Teilnahme an diesem Thema.

    Tatsächlich haben wir wiederum in der Vergangenheit ( die letzten Jahre ) *immer* mit speziellen Hinweisen auf der Rechnung auf das T2L Verfahren hingewiesen und nie ein separates Dokument erstellt. Also ganz klassisch, Exportrechnung und Ausfuhrbegleitdokument.

    Auch bei unseren letzten 2 Sendungen am 29.02. + ( 01.03. = Inkrafttreten der neuen Regelung)  ging es durch. 

    Habe in der Angelegenheit auch schon die Generalzolldirektion um Auskunft gebeten.

    Aber ja, Theorie und Praxis sind immer unterschiedlich zu bewerten.

    Ähnlich dem K & M, was da alles steht und wie es sein soll und wie es dann tatsächlich in der Praxis läuft :-)

    Schönen Tag noch und viele Grüße,

    Oguzhan Kalayci

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