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Nachweis des Unionscharakters: Neues System „Proof of Union Status“ ersetzt die Papierdokumente T2L/T2LF

Kommentare

  • Kerstin Ullrich

    Seit dem Servicepaket November 2024 bietet Export Filing: ATLAS die Möglichkeit an, eine xml-Datei mit den Daten aus Ihrer Ausfuhranmeldung zu erstellen, die Sie anschließend direkt in das EU-Portal „Proof of Union Status“ hochladen können.

    Bitte beachten Sie: Einige Felder müssen im EU-Trader Portal ergänzt werden, da diese nicht in der Ausfuhranmeldung enthalten sind. Das betrifft zum Beispiel die „Art des Antrags“ oder die „Art der Anmeldung“. Unterlagencodierungen, die in T2L-Dokumenten keine Anwendung finden, können ebenfalls nicht übermittelt werden oder führen zu einem Fehler. Mehr Informationen zur Erstellung der xml-Datei in Export Filing: ATLAS erhalten Sie im Beitrag Überblick über die Neuerungen aller Produkt.

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