- Verfahrensbereich: Einfuhr, Ausfuhr und Versand
17.02.2025: Änderungen durch die Wartung
Am 22. Februar 2025 wird der Zoll von 14 bis 24 Uhr Wartungsarbeiten durchführen. Damit werden folgende Anpassungen umgesetzt:
NCTS-Versandverfahren – Zugelassene Empfänger
Der Zoll kündigt u.a. an, dass es nach dem Wartungsfenster möglich sein wird, eine (ggf. vorzeitige) SumA für das gesamte Versandverfahren anzumelden. Möchte man diese Möglichkeit nutzen, gibt man das "Kennzeichen NCTS-Versand" mit 'J' und als Vorpapiernummer die MRN des Versandverfahrens ohne Ergänzung an.
Eine SumA je Einzelsendung anzumelden ist weiterhin möglich, und wenn man nicht vorab eine SumA übermittelt. Dann erzeugt ATLAS weiterhin eine SumA je Einzelsendung.
Die Erledigung der während des bisherigen Systemverhaltens von Teilnehmern irrtümlich doppelt erzeugten SumA-Vorgänge sei im Benehmen mit den zuständigen Zollstellen vorzunehmen.
Aufbau einer MRN
Im NCTS-Versandverfahren müssen an der vorletzten Stelle folgende Buchstabenkennungen stehen:
- J: Nur Versandanmeldung
- K: Versandanmeldung und summarische Ausgangsanmeldung
- L: Versandanmeldung und summarische Eingangsanmeldung
- M: Versandanmeldung und summarische Ausgangsanmeldung und summarische Eingangsanmeldung
In ATLAS Ausfuhr müssen an der vorletzten Stelle folgende Buchstabenkennungen stehen:
- A: Nur Ausfuhr
- B: Ausfuhranmeldung und summarische Ausgangsanmeldung
- E: Versendung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten
Enthält Ihre Versandanmeldung eine Ausfuhr-MRN, darf diese ebenfalls nur die zugelassenen Buchstabenkennungen A, B oder E enthalten.
Sollte ein Vorgang mit einer nicht-konformen MRN bearbeitet werden müssen, ist dies nur außerhalb der elektronischen Systeme im Papierverfahren möglich.
NCTS-Versandverfahren – Versandbegleitdokument
Beachten Sie, dass mit dem Wartungswochenende auch Änderungen am Versandbegleitdokument umgesetzt werden. Dies wurde bereits Ende Januar 2025 angekündigt: ATLAS-Info 0722/25 - Anpassungen im Versandbegleitdokument
ATLAS Ausfuhr
Dies betrifft Unternehmen, die einen AEO-Status haben:
Sollten Sie auf ein Nachforschungsersuchen des Zolls gemeldet haben, dass ein alternativer Ausgangsvermerk vorliegt, erhalten Sie einen Ausgangsvermerk mit Wasserzeichen “Alternativer Nachweis AEO”.
Warenaufstellungen für Bewilligungen
Möchten Sie für Bewilligungen eine Warenaufstellung an Ihr zuständiges Hauptzollamt übermitteln, beachten Sie den Aufbau der csv-Datei. Diese ist je Bewilligungsart vorgegeben.
Grundsätzlich gilt:
- Die csv-Datei darf keine Überschriften enthalten.
- Die einzelnen Werte müssen durch ein Semikolon getrennt werden
- Warenbezeichnungen dürfen maximal 2560 Zeichen enthalten, Artikelbeschreibungen maximal 240 Zeichen
- Enthalten Beschreibungen ein Semikolon, ersetzen Sie dieses durch einen Schrägstrich
- Doppelte Datensätze sind nicht zulässig.
- Sofern Sie optionale Angaben weglassen, trennen Sie das Leerfeld mit Semikola ab.
Mehr zum Aufbau je Bewilligungsart entnehmen Sie der ATLAS – Info
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