- Verfahrensbereich: Einfuhr und Ausfuhr
20. und 24.02.2025: Meldung von Registriernummern und aktuelle Codierungen
Die Zollverwaltung informiert über die Verwendung von Bewilligungen für vereinfachte Zollanmeldungen bei Ausfuhren (SDE Ausfuhr und PV):
- Bei Waren, die unter die F-Gas-Verordnung fallen, teilen Sie einmalig die gültige Registriernummer im F-Gas-Portal mit Bezug zu Ihrer Bewilligungsnummer dem zuständigen Hauptzollamt mit. So kann sichergestellt werden, dass Sie die Bewilligung für vereinfachte Zollanmeldungen auch für den betroffenen Warenkreis verwenden können. Im Falle von Vertretungsverhältnissen melden Sie ebenfalls die gültigen Registriernummern der betroffenen Ausführer.
- Waren, die unter die Verordnung zu ozonabbauenden Stoffen fallen, müssen im Normalverfahren gemeldet werden. Für diese Waren ist eine Registrierung im ODS-Portal der EU vorgeschrieben und eine Ausfuhrlizenz.
TARIC-Codierungen
Alle gültigen TARIC-Codierungen zur Ein- und Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen (Maßnahmen 724 und 765) und ozonabbauenden Stoffen (Maßnahmen 725 und 726) werden in der ATLAS-Info 0742/25 aufgelistet. Diese ersetzt die ATLAS-Info 0700/25.
Bitte beachten Sie, dass Mengen ab sofort im Feld Referenznummer anzugeben sind.
Codierungen, die das NCTS-Versandverfahren betreffen, folgen in einer separaten ATLAS-Info.
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