Möchten Sie Nichtunionswaren in das Zollgebiet der EU einführen, müssen diese in den freien Verkehr überführt werden. Wenn Sie für diese Drittlandswaren alle Formalitäten erledigt haben, befinden sich die Waren im zollrechtlich freien Verkehr. Damit können Sie frei darüber verfügen.
FV - Freier Verkehr
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