Der Incoterm FOB steht für „Free On Board“ - "Frei an Bord". Er gilt ausschließlich für den Seeschiffstransport und/oder Binnenschiffstransport. Er gehört zu den sogenannten Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (Gruppe F).
Free on Board bedeutet, dass der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nachkommt, wenn er die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen verbringt. Er verpackt die Ware auf eigene Kosten und macht sie zur Ausfuhr frei.
- Geeignet vor allem für Schüttgut. Diese Klausel eignet sich nicht, wenn die Ware dem Frachtführer bereits übergeben wird bevor sie sich an Bord des Schiffes befindet. Im Stückgut- oder Containertransport ist deshalb gegebenenfalls die Klausel FCA vorzuziehen.
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Denken Sie daran, dass bei der Berechnung des Statistischen Wertes die zugehörigen Kosten bis zur EU-Außengrenze dem Warenwert hinzugerechnet werden müssen.
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