- Verfahrensbereich: Ausfuhr
18.03.2021: Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung für Covid-19-Impfstoffe
Exportieren Sie Impfstoffe gegen das Coronavirus oder die zur Herstellung notwendigen Master- und Arbeitszellbanken, dann codieren Sie dies in Ihren Ausuhranmeldungen wie in den bisherigen ATLAS – Infos angegeben.
Die mit der ATLAS-Info 127/21 bekanntgegebenen Unterlagencodierungen bei der Ausfuhr von Waren, die unter die Tarifierung 3002 20 10 fallen, sind weiterhin anzuwenden.
Die aktuelle ATLAS–Info 0157/21 führt außerdem Master- und Arbeitszellbanken auf: ex 2933 99 80, ex 2934 99 90, ex 3002 90 90 und ex 3504 00 90. Diese waren in der vorherigen EU-Verordnung bereits inbegriffen und werden jetzt mit den zugehörigen KN-Codes aufgelistet.
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